Bodenordnung

Der Begriff der Bodenordnung bzw. des Flächenmanagements umfasst viele verschiedene Teilaspekte. In aller Kürze zusammengefasst bedeutet Flächenmanagement die Optimierung von Baulandbereitstellungsprozessen. Das meint z.B. die Erarbeitung von wirkungsvollen Baulandstrategien (Grundsatzbeschlüsse zum kommunalen Bauland- und Bodenmanagement, kurz „Baulandbeschlüsse) für Kommunen oder auch die städtebauliche Kalkulation von komplexen Landentwicklungen und Fragestellungen rund um das Erbbaurecht.

Bodenordnung ist zunächst überwiegend die Implementierung städtebaulicher Pläne aus hoheitlicher Sicht. Allerdings haben privatrechtliche Bodenordnungsmodelle in der jüngeren Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Wir können auf fachliche Erfahrungen u.a. in folgenden Bereichen zurückgreifen:

  • Beratung und fachliche Moderation bei der Erarbeitung von „Baulandbeschlüssen“ und dem Aufbau von Bodenfonds,
  • Informationen und Vorträge über modernes Baulandmanagement,
  • Gutachterliche Beratungsleistungen rund um das Thema Erbbaurecht,
  • dynamische Investitionsrechnung (langjährige Einnahme-/Überschussrechnung),
  • Kalkulation für werdendes Bauland (Bauerwartungs-/Rohbauland),
  • Beratung in Fragen der amtlichen Umlegung und der vereinfachten amtlichen Umlegung (siehe Abb.),
  • Beratung bei freiwilligen Bodenordnungsverfahren und sog. vereinbarten amtlichen Umlegungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Verträge,
  • Ermittlung von Einwurfs- und Zuteilungswerten in der Umlegung.
  • Anwendung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen