Grundstückswertermittlung

Die Grundstückswertermittlung ist das Haupttätigkeitsfeld. Sie umfasst Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB (Marktwerte) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)  sowie für die Beleihung von Immobilien (Beleihungswertermittlung). Hierbei handelt es sich sowohl um Boden- als auch um Gebäudewertermittlungen größerer Flächen wie auch von Einzelgrundstücken, sowie zu speziellen Wertfragen, wie zum Einfluss von Fluglärm oder Hochspannungsleitungen auf Wohnimmobilien. Auch rechtliche und methodische Fragestellungen zur Verkehrswertermittlung, beispielsweise zum Einfluss von Belastungen auf den Grundstückswert, sind Bestandteil des Leistungsspektrums.

Die Gutachten umfassen Grundstücksbewertungen von

  • Konversionsflächen,
  • Bahnflächen,
  • Gewerbe-, Industrie- und Bergbauflächen,
  • Flughäfen/Flughafenflächen,
  • land-/forstwirtschaftlichen Arealen und
  • sonstigen Objekten wie Wohn-/Geschäftshäuser, Hotels, Kliniken und Spezialimmobilien.

Das Institut ist besonders auf städtebauliche Grundstückswertermittlungen spezialisiert. Dies betrifft folgende Bewertungsanlässe:

  • in der Umlegung (Einwurfs- und Zuteilungswerte),
  • im Stadtumbau (bei Leerstand, Abriss und Aufwertung)
  • bei der Anwendung des Besonderen Städtebaurechts (Anfangswerte, Neuordnungswerte, Endwerte; Ermittlung sanierungs- bzw. entwicklungsbedingter Bodenwertsteigerungen)
  • zur Ermittlung von Ankaufspreisen beim kommunalen Zwischenerwerb (Bodenvorratspolitik)

Unter Anwendung des Vergleichswertverfahren, des Ertragswertverfahrens, des Liquidationswertverfahrens, des Sachwertverfahrens nach der ImmoWertV sowie nach kalkulatorischen Verfahren wie des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, des Residualwertverfahrens, der deduktiven Bodenwertermittlung sowie sonstiger internationaler Bewertungsverfahren.