Planung

Die richtige Anwendung des Besonderen Städtebaurechtes und städtebauliche Kalkulationen gehören seit Bestehen des Instituts zu unseren Kernkompetenzen.

Das Besondere Städtebaurecht bietet den Kommunen Rahmenbedingungen, besonderen Herausforderungen der städtebaulichen Entwicklung begegnen zu können. Dazu gehören u.a. Stadtteile mit komplexen städtebaulichen Problemen, Konversionsflächen auf ehemaligen Bahn-, Bergbau und Militärflächen sowie weitere Flächen mit besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Bereiche der Stadt mit städtebaulichen Funktionsverlusten. Da das Besondere Städtebaurecht den Kommunen weitreichende Kompetenzen einräumt, sind dessen Anwendung enge Grenzen gesetzt. So müssen umfangreiche Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Wir begleiten und beraten fachlich die Kommunen bei der Prüfung dieser Anwendungsvoraussetzungen im Rahmen der gesamten sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen oder auch in Teilbereichen wie die Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten oder die Ermittlung von sanierungs- bzw. entwicklungsbedingten Wertsteigerungen (siehe Abb.).

Sowohl zu städtebaulichen Entwicklungs- wie zu Sanierungsmaßnahmen haben wir zahlreiche Gutachten erstellt und Spezialfragen bearbeitet. Dazu gehören die

  • Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 bzw. § 165 BauGB (Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen),
  • Gutachterliche Beratung von Kommunen beim Einsatz von Instrumenten des Besonderen Städtebaurechts,
  • Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten gemäß § 149 bzw. 171 BauGB,
  • Wertermittlung im Besonderen Städtebaurecht
    • der entwicklungsun- bzw. sanierungsunbeeinflussten Anfangswerte,
    • der End- bzw. Neuordnungswerte,
    • der Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB,
  • Gutachterliche Beratung in komplexen Detailfragen wie
    • die Handhabung von Abwendungsvereinbarungen,
    • Prüfung anrechenbarer Leistungen gemäß § 155 Abs. 1 BauGB,
    • Beurteilung der sog. „Bagatelleklausel“ gemäß § 155 Abs. 3 BauGB,
    • Prüfung der „Kostenoption“ gemäß § 154 Abs. 2a BauGB.

Städtebauliche Kalkulationen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit städtebaulicher Planungen gehören zu den schon langjährigen Aufgaben des Institutes. Vornehmlich sind das Residualkalkulationen zur Bestimmung eines kostendeckenden Ankaufspreises bei der Baulandbereitstellung oder dynamische Investitionsrechnungen, die die Wirtschaftlichkeit über eine jährliche Überschuss-/Unterdeckung sichtbar machen.